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13. März 2005

Vermieter machen mobil

Abgelegt unter: Allgemein — Campo-News @ 12:04

Das Antidiskriminierungsgesetz stößt auf immer größeren Widerstand

Stuttgart (ots) - Das geplante Antidiskriminierungsgesetz der
rot-grünen Bundesregierung wird auch vor den Vermietern nicht halt
machen. Das neue Gesetz wird die Rechte der Vermieter stärker
beschneiden, als jedes andere Gesetz zuvor. “Dieses Gesetz geißelt
die ohnehin schon arg strapazierten Vermieter aufs Neue. Neben
ausufernden Mietgesetzen, veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen
und verschärften Bedingungen beim Verkauf einer Immobilie, wird eine
weitere Barriere geschaffen, die kaum dazu beitragen wird, den
Wohnungsmarkt zu beleben”, sagt Geschäftsführer Matthias Heißner von
der Vermieterschutzkartei Deutschland.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass es nicht zu einer
Benachteiligung hinsichtlich Rasse und ethnischer Zugehörigkeit,
Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder
sexueller Identität kommt.

Die Umsetzung der Koalition in deutsche Gesetzgebung geht damit
weit über die EU-Richtlinie hinaus. So muss ein Vermieter befürchten,
verklagt zu werden, wenn er einer jüngeren Dame den Vorzug gegenüber
einer älteren Dame gibt. Seine Entscheidung kann dazu führen, dass
sich die ältere Dame aufgrund ihres Alters als Diskriminierungsopfer
sieht. Durch die so genannte Beweislastumkehr, die dieses Gesetz
vorsieht, muss der Vermieter nun beweisen, dass andere
Entscheidungsgründe eine Rolle gespielt haben. Deshalb ist der
Vermieter gezwungen, sämtliche Vermietungsvorgänge gerichtssicher zu
dokumentieren.

“Kann dieses Gesetz tatsächlich wollen, dass Vermieter nur noch
mit Zeugen Wohnungsbesichtigungen durchführen?” fragt Heißner.
Tatsächlich ist es so, dass sich schon in dieser Phase der
Kontaktanbahnung potentielle Mieter als Diskriminierungsopfer sehen
könnten. Der Vermieter setzt sich der Gefahr aus, verklagt zu werden,
wenn er sich für einen deutschen Mietinteressenten entscheidet,
obwohl sich bei der Wohnungsbesichtigung zehn Ausländer und nur ein
Deutscher beworben haben.

Um nun den Vorwurf der Diskriminierung zu
entkräften, müsste der Vermieter beweisen, dass er die anderen
Interessenten aus sachlichen Gründen abgelehnt hat, weil ihre Bonität
nachweislich geringer war. Aber auch hier könnte ein Mietinteressent
klagen, weil er als Arbeitsloser eine schlechtere Bonitätsauskunft
vorzuweisen hat und sich deshalb als Diskriminierungsopfer sieht.

“Dieses Gesetz zwingt die Vermieter, sich über verschiedene
Maßnahmen stärker abzusichern, denn vom Gesetzgeber wird kaum noch
Hilfe zu erwarten sein”, meint Heißner mit seinem Unternehmen
Vermieterschutzkartei Deutschland, die sich nachhaltig dem deutschen
Vermieter-Schutz widmet. Mehr unter www.vermieterschutzkartei.de

Pressekontakt:
Vermieterschutzkartei Deutschland
-Unternehmenskommunikation-
Hasenbergstraße 31
70178 Stuttgart
T: 0711-35144730
F: 0711-35144755
email: www.vermieterschutzkartei.de

1 Kommentar »

  1. http://www.format.at/articles/1434/966/377449/ogh-airbnb-co-eigentumswohnungen

    Kommentar von Campo-News — 20. August 2014 @ 15:41

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