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7. Juli 2005

Grüner verurteilt, wieviele werden noch folgen?

Abgelegt unter: Allgemein — Campo-News @ 19:11

Die Reihe der ersten Grünen lichtet sich.

Wir kennen die Grünen-Truppe ja, die am Anfang startete. Wenige redliche Leute gab es dabei, viele Stadtindianer, Ökofaschisten der ersten Stunde, Straßenkämpfer und Dies, sowie auch Das.

Das, der Abgeordnete Wuppertal aus Wüppesahl oder umgekehrt oder auch gar nicht, war einer, dessen ach so tollen Reden sogar die KONKRET dokumentierte, die er später als „Unabhängiger“ hielt. Immer bereit, den Nonsens parallel zu seiner Frisur zu untermauern.

Nun ist das Aus gekommen - Bericht

Eine andere aus dieser Zeit, Abgeordnete von 1983 bis 1987, die, würde man sagen, sie betriebe ein Forum für Kindersexer – Verharmloser wohl sehr empört wäre, denn zwar stellt sie das Impresssum offen ausstellt, möchte aber nicht, dass man dies negativ kommentiert. Das machen wir auch nicht, sondern überlassen dies der Justiz. Stolz scheint sie, eine Massagesalon-Besitzerin, jedenfalls darauf zu sein. Wie lange noch, wird sich zeigen.

Hier nochmal einige Auszüge aus den Positionen, die von den Grünen seinerzeit vertreten wurden:

1985 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht. Auf ihrer Landeskonferenz in Lüdenscheid (März 1985) forderten die Grünen in NRW, dass “gewaltfreie Sexualität” zwischen Kindern und Erwachsenen niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe. Sie sei “im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser Gesellschaft auferlegt sind”. “Gewaltfreie Sexualität muss frei sein für jeden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen (…) Daher sind alle Straftatbestände zu streichen, die gewaltfreie Sexualität mit Strafe bedrohen”. (dpa 10.3.1985, Bild, 11.3. 1985, FAZ, 16.3. 1985, Die Welt, 20.3.1985).” Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein. Kinder gehören sich selber.” Ferner ist zu lesen: “Da Kinder Menschen sind, hat niemand das Recht, sich unter welchem Vorwand auch immer über ihr Recht auf Selbstbestimmung und persönliches Glück hinwegzusetzen”.

TK

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